Mit Datum vom 10. Mai 2021 wurde dem Verein für Versorgungsforschung und Vernetzung e.V. vom Finanzamt Köln der Bescheid nach § 60a Abs.1 AO zur Verfügung gestellt, welcher die Bestätigung der satzungsgemäßen Voraussetzung nach §§ 51,59,60 und 61 AO ist.
Das heißt:
Wir sind ab sofort als gemeinnütziger Verein anerkannt.